Adamas Elektrotechnik Maybachstr. 37 D-51381 Leverkusen Deutschland Geschäftsführer: Erol Elmas
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Adamas Elektrotechnik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen im Bereich der Elektrotechnik.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
§2 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
Klassische Elektroinstallation (Neuinstallation, Sanierung, Innen- und Außenbereich)
Smart Home- und Bussysteme (z. B. KNX)
Kommunikations- und Sicherheitsleitungen
Spezial- und Schutzleitungen (z. B. Potentialausgleich, Brandschutzverkabelung)
Infrastruktur für Elektromobilität (z. B. Wallbox-Zuleitungen)
Prüfung, Wartung und Instandhaltung elektrischer Anlagen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie dem technischen Fortschritt dienen und für den Auftraggeber zumutbar sind.
§3 Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Verbrauchern inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
§5 Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsbereiche frei zugänglich sind.
Erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen Dritter sind vom Auftraggeber rechtzeitig einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§7 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine Abnahme.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich rügt.
Bei Ingebrauchnahme der Anlage gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
§8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme.
Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Änderungen oder Eingriffen durch Dritte.
§9 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Bei Unternehmern gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
§11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Leverkusen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.